Zitat:
Zitat von Wolf730
Nie im Leben ist der für 7000 € abgegeben worden.........
Gruß
Wolfgang
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Wenn die Auktion zu diesem Preis ausläuft,
muß der Verkäufer den Wagen auch dafür abgeben.
Der Käufer kann das einklagen und hat sehr gute Chancen dabei.
Ich erinnere an das schon fast klassische BGH-Urteil (
AZ: VII ZR 13/01) gegen einen Händler, der einen versteigerten VW Passat nicht verkaufen wollte, weil der Auktionspreis weit hinter seinen Erwartungen zurück blieb...