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Alt 08.12.2008, 21:40   #2
Tucklemuck
Wanderdünenhasser
 
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Zitat von Alfred G Beitrag anzeigen
  1. Die Auflösung geht nur im Einvernehmen. BMW ist nicht gezwungen, den LV aufzulösen, selbst wenn du eine "Strafzahlung" akzeptierst. Pacta sunt servanda.
  2. Der Fall der vorzeitigen Auflösung (falls BMW zustimmt) ist im LV geregelt (Komplizierte Mathematische Funktionsgleichung)
  3. Er entspricht der Differenz zwischen Buch- und Verkehrswert oder der Summe der abgezinsten noch ausstehenden Raten, je nachdem was niedriger ist. Bei unseren maximal-subventionierten Raten dürfte die Summe der abgezinsten noch ausstehenden Raten niedriger sein. Bei dir vermute ich also als Schadensersatz ca. 15 x 1.000,- Euro. Also im Ergebnis völlig uninteressant. Schade.

Ein theoretischer Ausweg ist es, über Leasingpool24.de o.ä. einen Übernehmer zu suchen. Wolfgang ist das (vor 1 Jahr?) gelungen, Adi und mir nicht.

Erfolgswahrscheinlichkeit derzeit nahe null. Denn wer nimmt schon einen 730d mit 50 tkm für 1000 Euro, wenn er einen 750Li mit 5tkm für 500 Euro kriegen kann.
Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine wie immer lehrreiche Hilfe!

Ich habe so etwas schon befürchtet...Schade eigentlich!

Naja, dann gehe ich eben so früh wie möglich aus dem Leasingvertrag raus (ich glaube, man kann drei Monate vorher ohne Probleme aussteigen) und schaue ab dem kommenden Sommer mal, was es da so alles auf dem Markt gibt. Ich denke, der eine oder andere 750er wird doch wohl noch zu haben sein.

Viele Grüße
Henning
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