Mal noch `ne Frage: Muß ich, wenn ich hinten Niveauregulierung habe auch alle 4 Federn einbauen? Wäre ja relativ sinnlos, da ja auch im TÜV Gutachten steht, daß das Fahrzeug/ Niveauregulierung nach erfolgtem Einbau, entsprechend einzustellen ist, ohne Angabe von Meßwerten! Den Einbau der hinteren Federn könnte man sich ja quasi - rein logisch betrachtet - so ersparen, oder? Was hat es mit diesen ominösen Stützlagern zur Sturzkorrektur auf sich? Ab welcher Tieferlegung müssen die rein? Danke!
|