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Alt 13.02.2009, 13:00   #5
struppcher
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Fahrzeug: E32 750 iL Automatik Baujahr 1988
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Mal noch `ne Frage: Muß ich, wenn ich hinten Niveauregulierung habe auch alle 4 Federn einbauen? Wäre ja relativ sinnlos, da ja auch im TÜV Gutachten steht, daß das Fahrzeug/ Niveauregulierung nach erfolgtem Einbau, entsprechend einzustellen ist, ohne Angabe von Meßwerten! Den Einbau der hinteren Federn könnte man sich ja quasi - rein logisch betrachtet - so ersparen, oder? Was hat es mit diesen ominösen Stützlagern zur Sturzkorrektur auf sich? Ab welcher Tieferlegung müssen die rein? Danke!
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