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Zitat von dansker
Aber einen Trost hast Du ja.Wenn er ein Bussgeld Bezahlen musste,dann hat er auch die Schuld.Und mit der Bezahlung hat er die Schuld ja auch Eigestanden.
Gruss dansker
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Nö, das stimmt so nicht! Die Polizei kassiert zunächst bei dem, der gegen die StVO verstoßen hat , das ist aber kein Schuldbekenntniss. Dachte ich auch mal bis mich ein Richter eines besseren belehrte.
Hammer war vor einigen Jahren als ich mit dem Mopped in den Graben bin . Fuß ab und selber per Handy den Notarzt gerufen. Wer kommt als Erstes - grün/weißer 3er....Die wollten ernsthaft 35€ von mir - Unfallverursacher, sogar mit Personenschaden. Viel bloß weg weil ich nicht schneller gefahren war als erlaubt - die 35€ betreffen nämlich nicht den Unfall an sich, bzw den Verursacher, sondern die Verletzung der StVO.
So auch hier - er hatte im Überholverbot überholt, also löhnen. Ob er letztendlich die Schuld hat wird damit nicht festgelegt.