Zitat:
|
Trotz 2 jähriger Gewährleistungspflicht wirds nach einem halbem Jahr schwierg, da ab diesem Zeitpunkt Du den Mangel bei Übergabe voll nachweisen musst ... also schwierig ... soviel zur Theorie:
|
Sorry, eine Anmerkung dazu: hier tritt die Beweislastumkehr ein. Gem. § 476 BGB gilt für Verbrauchsgüterkäufe nämlich eine sog. Beweislastumkehr. Tritt der Mangel
innerhalb von 6 Monaten nach dem Gefahrübergang (in der Regel der Übergabe der Sache an den Käufer) auf, so wird vermutet, dass die Sache von vornherein mangelhaft war. Jedoch gilt dies gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe , nicht also z.B. für Verkäufe unter Privatleuten und auch
nur für die ersten 6 Monate nach Übergabe an den Käufer, danach trägt der Käufer die Beweislast. Ausserdem: Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche gerichtlich geltend, ist der Lauf der Verjährung gehemmt.
Zitat:
|
Allein die Spritkosten von ca. 400 km lohnen den Weg zum nächsten Bosch Klimaservice etc. .... oftmals lang das Auffüllen von Öl und Kältemittel und alles wird gut ... der Kompressor jault lauter, wenn hier die Flüssigkeiten zu wenig sind ....
|
Hier kann der Käufer mit dem Verkäufer vereinbaren, aufgrund der Entfernung, die Reparatur bei einer anderen, näher am Wohnort liegenden, qualifizierten Werkstatt beheben zu lassen und die Kosten rechnen die beiden (VK und Werkstatt) unter sich ab....