Zitat:
Zitat von Carlton
..
Ich hab nichts davon gesagt, dass deine Aussage anders ist als meine, sondern lediglich eine Anmerkung! Anmerkung = Ergänzung!
....denn im Ausgangspost stand nix davon, wie lange der Kauf her ist...somit fehlte hier der Hinweis, dass die Beweislastumkehr greift, wenn der Mangel innerhalb der 6 Monate nach dem Kauf auftritt. Dies ist m.E. aber durchaus wichtig, denn das scheint der TE nicht zu wissen und verlässt sich evtl nur auf deinen Hinweis, dass er den Mangel nachweisen muss und kommt ggf in Schwulitäten.
Und wenn man schon eine "Rechtsauskunft" geben will,dann sollte man dies auch von weiteren Seiten beleuchten. Seiten, die wichtig sind und sein können!!
Dinge, die wichtig sind, sollte man auch nicht laienhaft darstellen, da diese schnell laienhaft falsch sein können oder nicht ausreichend genug!
N
DAS kann man doch per Ferndiagnose gar nicht beurteilen! Wenn die Sache eindeutig ist, sprich die Voraussetzungen für den Gewährleistungsanspruch gegeben sind, hat Luki durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz durchaus gute Chancen!!
VG
|
Was soll die Aufregung ?
Ich denke, Luki hats schon ganz gut verstehen können ...
und Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge .... das wird Dir jeder Anwalt bestätigen können ....
außerdem gebe ich keine Rechtsauskünfte in einem Internetforum sondern nur meine Auffassung wieder ...
Gruß
Martin