Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.04.2009, 11:35   #2
Carlton
"Dickerchen" mit Bumms
 
Benutzerbild von Carlton
 
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
Standard

Zitat:
Zitat von luki Beitrag anzeigen
aber da ich nun mal evtl. Gewährleitungsanspruch geltend machen kann, wäre ich ja blöd, wenn ich das nicht nutzen würde!
Aber wenn ich das Ding evtl. bezahlt bekomme...naja, wenn Du an meiner Stelle Dein Geld verschenken würdest und die Chance nicht nützt, dann kannst das ja gerne machen

@ alle anderen, vielen Dank für Eure Antorten! Ich werde mal beim Händler nachfragen und dann sehe ich was sich ergibt.

Gruß Lukas
Jau, genau das!

Noch n Tipp, selbst wenn du über die 6 Monate Beweislastumkehr kommst, von der ich sprach, hast du trotzdem gute Möglichkeiten, den schon vor deinem Kauf bestehenden Mangel ersetzt zu bekommen. Auch wenn du in der Beweispflicht dem VK gegenüber bist, können dir aber keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. So kann der VK insbesondere keinen technischen Mangelnachweis verlangen, was ohne Sachverständigengutachten gar nicht möglich wäre. Es dürfte ausreichen, wenn du plausibel macht, dass der Mangel ohne deine Einwirkung entstanden ist. Dann ist ggf. der Händler am Zuge und muss dir wieder das Gegenteil nachweisen....

@wen auch immer

alles andere ist nur noch OT und bedeutet laienhaftes Senfdazugeben...dann selbst lieber Klappe halten
__________________
*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+ *+*+*

Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger

--------------------------------------------------------------------------------------------
>>>154:98<<<
Carlton ist offline   Antwort Mit Zitat antworten