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Alt 22.06.2003, 11:12   #7
cheffe
Nüschtnutz
 
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guckst Du hier:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://mitglied.lycos.de/Autoelektrik/Zhv.htm

GM GrundModul BMW Teil der Karasserieelektronik
SA SonderAusstattung

bei VN steht dort folgendes:
VN VerwertungsNachweis Altautoentsorgung, Altfahrzeuggesetz, seit 1.7.2002, Demanch sind alle Halter von Fz der Klasse M1 und N1 verpflichtet, es einer anerkannten Annahmestelle oder Rücknahmestelle zu übergeben, falls sie es verschrotten lassen wollen. Diese wiederum bestätigen dem HAlter durch den VN die Überlassung des Fz. Die VN wird unbedingt zur Abmeldung des Fz bei derkfz-Zulassungsstelle benötigt.

passt ja nicht so genau, obwohl??

Gruß cheffe
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Gruß Dieter

Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten.
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