Zitat:
Original geschrieben von Axel Brinkmann
Wenn man im E*K die Artikelnummern von ECE und USA vergleicht gibt es da unterschiede und auch eine 2Faden Lamnpe.
Was ich nicht weis ist ob es nur für vorne erlaubt ist aber ab 2000 ist es ja auch erlaubt die voreren Blinker zu beleuchten (US Look).
Wenn euch die Polizei anhält müßt ihr die nur freundlich dreißt auf das Gesetz das seit 2000 bestehet aufmerksam machen dann ist eigendlich alles ok. (für vorne zumindestens)
Gruß
Axel
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Weit verbreiterer Irrtum.
1. Begrenzungslicht muß immer WEISS leuchten
2. Die Blinker sind nur als solches zugelassen, und nicht als Kombinationsleuchte
Für manche Modelle gibt es allerdings Standlichtblinker mit Zulassung. Da ist dann aber eine speparate 5W-Lampe für Standlicht drin, die weiß leuchtet.
Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen daß bei den US-Modellen der Blinker hinten leuchtet, hab ich zumindest noch nie gesehen und im ETK find ich auch nix dergleichen. Ich weiß nur daß die US-E39 z.B. andere Rücklichter haben, bei denen eine Lichtkammer der Schlußlichts zur Seite als Seitenmarkierungsleuchte abstrahlt.
Ciao
Amando
[Bearbeitet am 23.6.2003 um 11:42 von Amando540i]