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Alt 23.04.2009, 14:12   #5
GismoRex
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Zitat von 740i LoSH Beitrag anzeigen
Hallo Thomas!
AHKs müssen grundsätzlich eingetragen werden. Es geht dabei nicht um die Prüfung der AHK, sondern um den fachlichen Einbau, da gibt´s schliesslich einiges zu beachten...
Das trifft nicht mehr automatisch zu. Inzwischen gibt es für unzählige Fahrzeuge Hängerkpplungen mit EG-BE. Die brauchen nicht mehr eingetragen werden. Unter meinem e39 habe ich z.B. solch ein Ding drunter.

LG, der Gis
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