Zitat:
Zitat von 740i LoSH
Hallo Thomas!
AHKs müssen grundsätzlich eingetragen werden. Es geht dabei nicht um die Prüfung der AHK, sondern um den fachlichen Einbau, da gibt´s schliesslich einiges zu beachten...
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Das trifft nicht mehr automatisch zu. Inzwischen gibt es für unzählige Fahrzeuge Hängerkpplungen mit EG-BE. Die brauchen nicht mehr eingetragen werden. Unter meinem e39 habe ich z.B. solch ein Ding drunter.
LG, der Gis