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Alt 16.07.2009, 15:57   #6
KaiMüller
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ist ja kein großes problem, stichwort: rücktrittsrecht beim fernabsatzvertrag
(§312b I BGBG i.v.m. §312d I, II BGB i.v.m. §355 I BGB)

kannst den kaufvertrag abschliessen, innert 2 wochen hinfahren und wenn dir der wagen bei besichtigung nicht gefällt, direkt zurücktreten- fertig
das ganze ohne begründung und ohne weitere folgen- fährst halt ohne auto wieder heim

ich würde das ohne schlechtes gewissen machen, wenn du das fahrzueg bei gefallen (und konformität mit dem angebot) auch wirklich nehmen willst...

gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (16.07.2009 um 16:05 Uhr).
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