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Alt 23.09.2003, 01:18   #3
Nekoelschekrat
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Meine Frage zielt darauf ab, dass nach meinem Kenntnisstand der Händler für mängel haftet,die zum Zeitpun kt des Kaufes bekannt waren bzw. hätten bekannt sein müssen. Fehjler ,die sich erst nach verkauf einstellen,sind dahingehend problematisch,dass der Händler während der ersten 6 Monate nachweisen muss,dass der Fehler nicht bereits bekannt war.
Und mit Protokoll(was ich für nicht sehr aussagekräftig halte) oder ADAC( auch nicht das ultimative Dokument)
hat er auch nicht grad die besten Karten.
Ich hab halt ein Verständnisproblem,dass der Händler innerhalb eines Jahres für alles haften soll,wie mein Schrauber meinte.
Wofür bräuchte man dann noch ne Garantie??????
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