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Alt 26.02.2010, 12:59   #8
andreas4
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Zitat von BMW-740d-E65 Beitrag anzeigen
ja da habe ich ja schon angerufen. Doch die sagen, der Schaden muss bei mir passier sein, obwohl ich gerade mal 50 km mit gefahren bin. Habe das Auto ja mit einem Anhänger abgeholt. Das Problem ist, das dass Autohaus wo ich den Wagen geholt habe schlappe 450 km entfernt ist. Und ich echt Angst habe soweit mit dem Auto zufahren. Und vor allem, die Zeit und die Kosten da runter fahren.
§474 Abs. 1 BGB, Verbrauchsgüterkauf:
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

§476 BGB, Beweislastumkehr:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Und dann muss der BMW-Händler seine Behauptung schon ein wenig mehr untermauern...

Geändert von andreas4 (26.02.2010 um 13:35 Uhr).
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