Zitat:
Zitat von Alfred G
RS744 hat schon recht. In bestimmten Fällen kann es tatsächlich zu einer bilanziellen Zurechnung des Leasinggutes beim Leasingnehmer kommen.
Die 40%-/90%-Grenze gilt aber nur bei Vollamortisation.
Beim Auto-Leasing haben wir es mit Teilamortisation zu tun, da gilt die 40/90%-Regel nicht.
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Dem ist eben gerade nicht so, die 40/90%-Regel gilt auch im Rahmen des Teilamortisationsleasing, vgl. den Wortlaut des BMF-Schreibens von 1975 unter 1.:
dass eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart wird, die mehr als 40% ... der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes beträgt.
D.h. 2-Jahres-PKW-Leasingverträge werden
nicht von den Leasingerlassen "erfaßt" oder anders ausgedrückt, "geschützt".
Es gelten demnach die allgemeinen Grundsätze.
Zitat:
Zitat von Alfred G
Nur mal zum Spaß gerechnet: Wäre mein 24-Monats- 335i-Leasing Vollamortisation müsste die Leasingrate 2800 Euro p.mt. betragen. Sie ist aber nur 371 + MwSt  ...
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Joo, und da es zudem (wohl) weder Andienungsrecht, Kaufoption noch sonstwie Zusatzvereinbarungen gebe dürfte, dürfte sich "nach allg. Grundsätzen" kein Anhaltspunkt für wirtschaftliches Eigentum beim Leasingnehmer ergeben.