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Zitat von 12Zylinder
das stimmt so nicht!
Auch wenn Du bereits ein 07er Kennzeichen besitzt, müssen alle Fahrzeuge die darauf eingetragen werden sollen, seit März 2007 ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen.
Ausnahme von der Regel: Fahrzeuge die vor März 2007 bereits auf ein 07er Kennzeichen zugelassen waren und noch nicht die 30er Hürde erreicht haben (bspw. ein E23 aus 1985)! Das ist aber - wie bereits oben erwähnt - noch nicht bundesweit einheitlich geregelt. Hier gibt die örtliche Zulassungsstelle aber sicherlich gerne Auskunft.
Gruss
12Zylinder
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asooooo
hört sich auch nicht so schlecht an. weisste zufällig wie es in sachsen-anhalt aussieht?