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Alt 18.04.2010, 09:43   #2
schlaechter666
Freude am Fahren
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Normalerweise muss das der Händler zahlen. Da bei jedem von einer Firma/Unternehmer verkauften Fahrzeug die Sachmangelhaftung gilt (diese kann man untereinander (Firma/Firma) ausschließen) Da Du aber Privatperson bist greift die Sachmangelhaftung ein Jahr ab Kaufdatum, nach 6 Monaten ist allerdings dann Beweislastumkehr, d.h. Du musst beweisen können, dass der Mangel schon bei Fahrzeugkauf vorhanden war.

Hatte so einen Fall mit Sachmangelhaftung und Eigenanteil seitens Europlus auch schon. Habe mich dann an den Chef des Autohauses gewand und diese hat dann mir den Selbstkostenanteil ohne Probleme zurückerstattet
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