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Zitat von supra2700
Stimmt so nicht ganz. Wenn ein minderjähriges Kind einen Schaden an deinem Fahrzeug verursacht, muss dies durch die Erziehungsberechtigten reguliert werden. Du kannst andersrum sogar eine Anzeige gegen die Eltern erstatten, weil die, wenn man es genau nimmt, ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und den Sprößling nicht am Verursachen des Schadens gehindert haben.
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Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflichtversicherung in aller Regel nicht. Die Kinder können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. Außerdem trifft die Eltern meistens auch keine Aufsichtspflichtverletzung bzw. muß diese nachgewiesen werden. Also besteht keine Haftung und damit gibt es keine Zahlung aus einer Haftpflichtversicherung.
Seit dem 01.08.2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, sogar erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres verantwortlich. Wenn also ein neunjähriger Junge seinem Ball nachläuft und dadurch einen Autounfall verursacht, ist er für den Schaden, den der Autofahrer zum Beispiel an seinem Auto erleidet, nicht haftbar zu machen. Die Haftpflichtversicherung muss folglich auch nicht zahlen.
Ebenso verhält es sich mit dem Klassiker und Evergreen "Eltern haften für ihre Kinder" - das Schild ist die Pappe nicht wert, auf der's drauf steht.
Hinsichtlich der guten Nachbarschaftspflege - ob nun die eigene oder die des Schwagers - sollte man die gereichte Hand nehmen und darüber hinwegsehen bzw. sich freuen, daß nicht Schlimmeres passiert ist.
Die Reparatur sollte für einen guten Lacker eine leichte Übung sein und einen Wert von 150 - 200 EUR nicht übersteigen.
CU,
A.