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					Zitat von 728schalter  Jepp, hab ich. Nach 2 Jahren kann man ja auch wieder anklopfen, ob sich die finanziellen Verhältnisse geändert haben, aber das war nun auch schon zum 2. Mal ein Satz mit X    | 
	
 Mach Dich mal schlau, im besten Fall kannst Du dem Typen die Verbraucherinsolvenz versauen
 
Erstens hat er Dich beim Antrag nicht mit als Gläubiger angegeben (falls Du das schon den Titel hattest)
Zweitens muss er seine Verbindlichkeiten während der Wohlverhaltensphase unbedingt erfüllen und darf keine neuen schulden machen. In diesem Fall fallen aber Zinsen und Vollstreckungsgebühren an, er bezahlt nicht und fliegt somit aus dem Verfahren. Die Gebühren für das abgebochene Verfahren muss er trotzdem Zahlen und bekommt keine Restschuldbefreieung. Zudem könnte er noch strafrechtlich belangt werden.
Wenn man ihm das verständlich erklärt ist er bestimmt zu einer Ratenzahlung bereit
