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Alt 08.08.2002, 20:37   #3
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du kannst mal davon ausgehen, daß deine versicherung, wenn festgestellt wird (durch wen auch immer), daß du irgendwelche sachen nicht eingetragen hast, die zahlung verweigert.

wenn du irgendwas am auto verbaust, daß von gutachtern oder tüv´s abgenommen werden muß und dies nicht eingetragen oder anderweitig schriftlich genehmigt ist, erlischt die Betriebserlaubnis für dein kfz und somit ist deine versicherung immmer berechtigt zahlungen und leistungen zu verweigern.

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norbert
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