Zitat:
Zitat von Claus
Was ist denn daran so schwer oder was hat das mit (unzumutbaren) Grenzen zu tun, wenn in den Fahrzeugpapieren die Breite einschl. der Spiegel angegeben bzw. verbindlich vorgeschrieben wird?
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Garnichts, und sowas wäre ggf. die praktikablere Lösung, die von mir auch bei sinnvoller (!) Umsetzung begrüsst würde. Ich bin da ganz und garnicht gegen "Innovationen".
Nur solange die aktuelle Regelung gültig ist (und das ist sie ja bis auf Weiteres), finde ich, ist es nicht zuviel verlangt, sich daran zu halten und sich die nötigen Daten zu beschaffen.
Das gehört nunmal zu den Dingen, für die man Verantwortung trägt, wenn man fährt.
Und das ist auch das Stichowrt.
Es wird zunehmend (auch in diesem Forum) nach Wegen gesucht, wie man sich möglichst über irgendwelche Regeln hinwegsetzen kann. Wie man sich aus der Verantwortung stehlen kann, wenn man mal Mist gebaut hat, oder wie man ganz allgemein seine (vermeintlichen) Rechte in Anspruch nehmen kann, ohne jedoch auch mal ein Minimum an Pflichten zu übernehmen.
Individualismus, Egoismus, Egozentrismus statt Eigenverantwortung.
Das ist es, was mich stört, und meine Reaktionen darauf können vielleicht fehlinterpretiert werden als "Verteidigung von unsinnigem Vorschriften".
Was wäre denn bei deinen Vorschlag übrigens mit den Leuten, die sich M-Spiegel anbauen?
Oder denjenigen die sich vorübergehend breitere Zusatz-Spiegel anbauen, weil sie mit Wohnwagen fahren? Muss man da immer die Papiere ändern?
Du siehts, auch hier würden Fälle bestehen, in denen Mißverständniss vorprogrammiert sind. Eine juristische Regelung ist wie die andere: Sie hat Lücken.
Um dir aber weiterzuhelfen bei deinem Dilemma:
Du schaust auf die letzten Seiten deiner Bedienungsanleitung, dort ist die Breite deines Fahrzeugs mit Spiegeln vermerkt. (siehe auch Anhang)
Ganz ohne Internet.
Du kannst also, um auf Nr. Sicher zu gehen, dich ab jetzt einfach von Fahrspuren unter 2m Breite fernhalten, ersparst damit den Gerichten Arbeit, dir selbst Stress und musst dir im Falle eines Falles keine Bösgläubigkeit vorwerfen lassen.
Oder bist du womöglich rein auf Konfrontation aus?
Gruß,
Kai
PS:
Zitat:
Zitat von Claus
Deine Argumentation hinkt auch dahingehend, dass Du hier mit Daten um Dich wirfst, die bestenfalls Berufskraftfahrer wissen müssen. Ein PKW wird wohl kaum die zulässige Höhe einer Brücke erreichen können...
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Naja, das gilt ja nicht für das Gewicht z.B..
Und Zweiteres kommt auf die Brücke an... und den PKW.
PPS:
Zitat:
Zitat von knuffel
Vielleicht über gar keinen?!
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Wie jetzt? Das versteh ich jetzt nicht? Wie meinst du das denn? Geht ja garnicht.