Hey Forumler!
Weil die gegnerische Versicherung nach dem Aufprall von hinten und Getriebeschaden behauptet,dass die Schadenausmass durch die ueber 200 Km lange Fahrt zum Werkstatt nach Warschau verursacht ist und weigert sich zu zahlen,moechte ich wissen,wie lange darf Mann mit dieser Meldung fahren.Und ob Mann das ueberhaupt darf,weil die Versicherunggutachter meint ,ich sollte den Wagen abschleppen lassen
Gruss Andrzej