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Zitat von DefenDer
sry für DP! aber ich muss da nochwas wissen und zwar hab ich ja ein TÜV Teilegutachten bei meiner Eisenmann-Anlage dabei muss ich des jetzt noch eintragen lassen oder langt des wenn ich des immer mitführ? 
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Mit Gutachten muss Du zum TÜV - die tragen in Deinen Fahrzeugschein (Teil 1) ein und die Zulassungsstelle trägt dann "bei nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren" (als zB bei Stiilllegung, Abmeldung Ummeldung etc.) in den Fahrzeugbrief (heute Fahrzeugschein Teil 2) ein.
Nur mit ABE musst Du weder zum TÜV noch zur Zulassung.
Das gilt generell für alle Veränderungen am Fahrzeug für die Du ein Gutachten oder eine ABE hast.