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Alt 27.03.2011, 13:49   #40
Comowaran
Eu-Flüchtling
 
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: Tittmoning
Fahrzeug: E38 740il '98;E65 745d Maritim '06;
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Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Genau. Das Problem ist: für den Fahrenden ist es kein Problem, schneller als 50 km/h zu fahren, nur weil die Fahrbahn nass ist, und der Hintermann hat gleich zwei Probleme: zum einen die mangelnde Sicht und zum anderen die schwere Erkennbarkeit dieses Zustands. Im Nebel ist das anders, da ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll, aber bei Regen oder auch nur nasser Fahrbahn nach dem Regen ist eine Begrenzung auf 50 km/h Unfug -die Nebelschlussleuchte hingegen hilfreich.
Ich verstehe was du meinst ABER es geht ja erstens nicht um ,,normalen'' Regen das die Fahrbahn nass ist sondern um Sichtbehinderung von unter 50m worunter halt AUCH Regen fallen KANN! aber das habe weder ich noch mein Vater je erlebt Zweitens ist es GERADE bei Regen umso schlimmer mit dem ,,Blend-Faktor'' mit der NSL (Nebelschlussleuchte (immer dieses Wort ausschreiben)) da man auch noch die Gischt / Wasserschleier hat der die Blendwirkung verstärkt


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Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Das ist auch mindestens ordnungswidrig, wenn es nicht gar noch als Nötigung ausgelegt wird -also auch keine Lösung, jedenfalls keine gute.
Nein, da ich 1. meinen Abstand halte und dies nicht als Nötigung ausgelegt wird, und 2. Ich mich durch das fehlverhalten des anderen nicht in meiner Fahrsicherheit (Sicht) Gefährden lasse und für MEINE bessere sicht dann mein möglichstes in eingriff bringe um mich und den nach mir fahrenden Verkehr (Optisch) abzusichern.

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Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Soweit alles fein in der Theorie -in der Praxis wird damit aber etwas gefordert, was nicht immer zu leisten ist.
Wieso, wenn man nicht genug zeit hat muss man halt Langsamer fahren und hat dadurch mehr Zeit

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Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Zum einen kann ich dem nachfolgenden Verkehr so viel Aufmerksamkeit nicht dauerhaft widmen, zum anderen kann sich der Vorausfahrende leicht täuschen, wenn er bspw. das Fahrlicht oder das Tagfahrlicht des Folgenden im Spiegel erkennt: wenn er selbst keine rückwärtige Beleuchtung hat, kann er keineswegs sicher sein, dass der Nachfolgende ihn auch sicher erkennt.
Also ich habe schon als 12-Jähriger gelernt das man den Ferkehr hinter sich genauso beobachten sollte/muss wie den Verkehr vor sich. Des weiteren würde ich stark bezweifeln ob ich noch Fahrtüchtig bin wenn ich den unterschied (bei sichtweiten unter 50m) nicht erkenne ob jemand 20-30 m hinter mir fährt oder noch 150-200 m (also ausser sichtweite) befindet was eine fast-Blindheit währe

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Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Deswegen: sicher ist sicher, und bei nasser Fahrbahn bei schnellerer Fahrt geht bei mir oft die Nebelschlussleuchte an.
Dann meinen glückwunsch das bisher kein Busgeld auf dich zugekommen ist (was meiner meinung nach zu wenig konntrolliert wird) und dann das Gejammer a,la ,,Sinnloses hin- und her- fahren.

von: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Falscher Einsatz der Nebelschlussleuchte wird mit Bußgeld bestraft

Die unnötige Benutzung der Nebelschlussleuchte kann kostspielig werden. Wenn die Sichtweite größer als 50 Meter ist und die Nebelschlussleuchte an ist, kann ein Verwarnungsgeld von 35 Euro erhoben werden. Das gilt ebenso bei geringer Sichtbehinderung. Wer ohne Abblendlicht im Nebel fährt, erhält drei Punkte in Flensburg. Hinzu kommen 60 Euro Strafe. Für den rechtmäßigen Einsatz der Nebelschlussleuchte muss die Sichtweite unter 50 Metern liegen, dann darf auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
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Das besondere ist, wenn man so drauf ist ohne etwes zu nehmen
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