Hier die Vorschriften zu gelben Nebellampen. Ob sie jemanden nun gefallen oder nicht, so isses:
3.6 Nebelscheinwerfer
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52)
Vorhandensein: zulässig
Anzahl: zwei
Farbe: weiß oder hellgelb (!)
in der Breite: keine besondere Vorschrift
in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.
Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht
möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom
äußersten Punkt der Breite entfernt ist.
Beispiel:
nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht
keine besondere Vorschrift
(Werner hat ja auch schon darauf verwiesen)
Gerd
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