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Alt 21.06.2011, 09:03   #4
Waldfrosch
Bastelwagenbesitzer
 
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Leider habe ich keinen Vertrag aufgesetzt, sondern ihm nur eine Quituung für die Anzahlung gegeben.
Vertrag is Vertrag, obmündlich oder in schriftform, dennch ärgere ich mich.
Bisher kam mir so ein Kunde noch nicht unter.
Erst verweigert er die Dreingabe seines Altwagens und jetzt streitet er wegen dem vereinbarten Kaufpreis.

Das schlimme ist, dass ich vom Preis 200€ runtergehen und ihm weitere 200€ Stunden soll.
Die Anzahlung beträgt 5% vom Kaufpreis, wobei ich diese fast ganz für seinen gewünschten Service und den neuen TÜV ausgegeben habe.

Gruß

Geändert von knuffel (21.06.2011 um 23:07 Uhr). Grund: Überflüssiges VOLL-Zitat entfernt!
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