Zitat:
Zitat von Smatek
Das kommt doch einer Kopie gleich.
Um es nochmal zu verdeutlichen, ich habe es so verstanden, dass eine AU-berechtigte Stelle auf einer Kopie die Umbaubestätigung bestätigt
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Genau so hats bei mir auch geklappt.
Und die AU soll nur beweisen, daß
nach dem Umbau auf KLR sich die Abgaswerte
nicht verschlechtert haben. Der KLR selbst soll dabei ja auch gar nicht getestet werden.
Mein TÜV-Onkel schaut aber bei HU schon mal nach, ob das Ding (jedenfalls das Gehäuse vom KLR) noch eingebaut ist.
Mit der Kopie hats bis jetzt immer geklappt, hatte die schon oft vom Server weitergeleitet.
http://www.e32-schrauber.de/bmw/date...cheinigung.pdf
und hier die ABE
http://www.e32-schrauber.de/bmw/list...file=Klr_8.zip
Für die Zulassungstelle müßte auch ein Schmierzettel reichen, Hauptsache alle relevanten Daten sind aufgeführt.
Aber bei Behörden weiß man ja nie?
Gruß
Wolfgang