Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.08.2011, 11:24   #3
falkili
livin´ on a rig
 
Benutzerbild von falkili
 
Registriert seit: 29.09.2009
Ort: Bei Hannover
Fahrzeug: Jeep ZJ 318cui, E38 M62B44 LPG & Jeep YJ
Standard

Zitat:
Zitat von w00lf Beitrag anzeigen
Das hab ich nun schon so oft gehört
...
Ich verweise gern auf: § 17 StVO
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) klick mich weich

da steht:
Zitat:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Ich weiss nicht, wie das in Österreich geregelt ist....


Grüßle Falk
__________________
- 87´er Jeep Wrangler YJ
- 96´er Jeep Grand Cherokee 318cui V8
- 96´er BMW E38 M62B44 LPG
- 90´er BMW E32 M30B30 LPG
- 81´er Vespa P135X
- 90´er Hymer Eriba Nova 531
falkili ist offline   Antwort Mit Zitat antworten