Zitat:
Zitat von w00lf
Das hab ich nun schon so oft gehört
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Ich verweise gern auf: § 17 StVO
klick mich weich
da steht:
Zitat:
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(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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Ich weiss nicht, wie das in Österreich geregelt ist....
Grüßle Falk