Hallo Andre,
normalerweise reicht der Kaufvertrag aus.
Ist im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen und dieser Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet
so ist er Rechtsgültig.
Dein Rechtsanwalt kann im Verfahren die Rückgabe , natürlich gegen Zahlung der Kaufsumme, des Fahrzeuges fordern. Und unter gewissen Umständen auch eine Summe für die Nutzung, der Käufer fährt ja wahrscheinlich damit, des Fahrzeuges verlangen. Diese Summe wird verechnet.
Das mit dem Frontspoiler kann er nicht fordern es sei denn, er kann beweisen das der Fehler schon bei der Übernahme war. Und das muß er sich von Dir bestätigen lassen.
Mit dem EDC hätte dem Käufer auch schon während der Probefahrt auffallen müßen.
Da die geforderte Summe in keinem Verhältnis zum Kaufpreis steht dürfte der Richter , man hofft er denkt nicht Lebensfremd, dem Antrag der Gegenseite nicht folgen.
Sollte das ganze für Dich eng werden würde ich ein Gutachten fordern.
Da ich nunmehr die halbe Hundert überschritten habe muß ich Dir aber auch sagen, Gerichte urteilen nicht immer nach den Gegebenheiten sondern spontan. Zu Rechtsanwälte ist zu sagen Geld ist für diese Leute wichtiger als
die gesetzlichen Vorgaben. In den letzten 15 Jahren hat es sich so entwickelt das viele Anwälte sich immer mehr auf die andere Seite des Gesetzes begeben.
DAS GILT NICHT FÜR alle.
Leider überschreitet die Summe den Betrag der notwendig wäre um die Sache vor den Amtsgerichten zu Verhandeln. Also geht es vor ein Landgericht und da ist Anwaltszwang.
Beim Amtgericht hätte ich Dich etwas unterstützen können.
Soweit mir bekannt ist haben wir auch einen Anwalt im Forum, vielleicht liest er auch Deine Anfrage.
Viel Glück
Gruß
Peter
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