@smallseven
natürlich hast Du das Recht nach einem Schadenfall den Vertrag zu kündigen.
Vergl. §96 VVG. Kündigt der VN also Du gebührt dem Unternehmen die Prämie für die laufende Versicherungsperiode d.h. bis 31.12.2004. (schadenversicherung also Kasko)
(Schön blö*)
Derselbe Wortlaut gilt in der Haftpflicht. Vergl hierzu §158 (1) -(3) VVG.
Es wäre daher sinnvoller den Vertrag ordentlich zum 01.01.2005 mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Gruß
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LG Karsten
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