Zitat:
Zitat von Sinclair
wenn Dein Fahrzueg sehr gut gepflegt war, ggfs. über diverse Sonderausstattung verfügt, und ein besonderes persönliches Interesse am Wiederaufbau und der Weiternutzung des Wagens der gegnerischen Versicherung bekundet wird, dann kann bis zu (nicht größer gleich) 20% über dem Wiederbeschaffungswert repariert werden.
Die Zahlen kann ein von Dir beauftragter Gutachter ermitteln, und Du kannst zuvor den Gutachter in komplette Kenntnis aller Ausstattungsdetails und des Erhaltungszustandes Deines Fahrzeuges setzen. Dein gewählter Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
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Die 20% sind nicht richtig. Es sind 30%. Habe ich im September erst bei meinem Unfall ausnützen müssen. Ich kam auf 29%, war also noch knapp unter der "Deadline".