Also TomS
den TÜV Sachverständigen der Dir blaue LED-Standlichter einträgt oder durchgehen lässt möcht Ich mal sehen.
Seit neustem ist sogar der schlichte Anbau von Neonröhren am Fahrzeug (Unterboden) untersagt.
Man durfte selbige bisher zwar montieren allerdings war der Betrieb dieser gemäß StVZO verboten.
Weisse LED-Standlichter die eben den "Gelbbereich" einer normalen Glühbirne garnicht erst erzeugen sind sicher 1a und Ich glaube kaum dass irgendjemand Dich deswegen anhält aber leuchtendes blau, das ist wie eine Bank überfallen und seinen Personalausweis hinterlegen.
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