Steig ich zwar jetzt nicht ganz durch,aber egal.
Hatte bei der Zahlung zumindest die Anzeigennr. mit angegeben.Da ich da aber beim Käuferschutz keinen Link zu der Anzeige angeben konnte(funzt nicht wenn gelöscht), hab ich da angerufen und die haben den Fall für mich eröffnet
Überweisungsbeleg hab ich auch und fürn Notfall dann noch ne Rechtschutz.
In diesem Fall handelte es sich(wie solls auch anders sein) um Kollegen mit ganz viel ü und y im Namen.
Was die da verkaufen haben die schon gewußt.Haben,vermute ich,auch nicht damit gerechnet das es bei Kleinanzeigen auch nen Käuferschutz gibt.
In was für einem Zustand die Felgen sind und das die das wußten kann man schon daran sehen das die die Räder nicht mal für fehlenden 100€ plus 50€ Rückversand zurück haben wollten
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