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Alt 12.03.2004, 21:15   #6
Thomy7er
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Ort: Mainz
Fahrzeug: E39 530i
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Also so kenne ich das auch

Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wird bekommt das Auto doch
nicht die Versicherung , waer ja noch schoener.

Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet das die Reperatur den Zeitwert des Fahrzeugs
uebersteigt d. h. aber nicht das das KFZ nicht mehr verkehrstuechtig ist.

Bei nem E32 B.j. 87 koennte ein Eckschaden vorne mit Stossstange, Kotfluegel und
Scheinwerfer schon den Zeitwert uebersteigen und da kann dir die Versicherung
das Auto nicht einfach wegnehmen
Du kriegst den Zeitwert von der Versicherung ersetzt und was du mit dem Auto
anstellst ist dein Bier.

Umgekehrt muesste die Versicherung bei ner eventuellen Entsorgung
das Fahrzeug holen und zum Verwerter bringen oder auch fuer nen
eventuellen Verkauf das Auto holen und versteigern.

Da es sich meist um Totalschaeden handelt rechnet sich der Aufwand gar nicht

Gruss
Thomy7er
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