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Alt 13.03.2004, 04:12   #8
Jensemann
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Da die Versicherung hier den Wrackpreis abgezogen hat, heist das im Grunde nichts anderes, als daß Sie Dir das Wrack, welches sie besitzt zum Kauf angeboten hat.
Ergo: Der Versicherung gehört das Wrack, denn sonst könnte sie es Dir nicht verkaufen.
Gruß Jens

Zitat:
Original geschrieben von Matt_Muc
Also ich hab da andere Erfahrungen.

Als ich meinen Jag an die Leitplanken genagelt hab, wurde vom Gutachter ein (wirtschaftlichen) Totalschaden ermittelt.
Er hat dann gleich Angebote für einen möglichen Verkauf eingeholt und die 5 meistbietenden Interessenten im Gutachten aufgelistet.

Die Versicherung hat mir den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Wrack-Höchstgebotes aus dem Gutachten überwiesen.

So konnte ich mich entscheiden, ob ich das Bleckknäuel an den Höchstbietenden aus dem Gutachten verkaufe oder aber mir einen anderen Abnehmer suche oder das Wrack als Wandschmuck behalte.

So hat das zumindest meine hochgeschätzte Versicherung (HDI) geregelt.
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