Zitat:
Original geschrieben von John McClane
§51 Abs. 10 StVZO:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht,
die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des
Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
|
Gott sei dank gilt das nicht ueberall

Noch nicht...Aber kommt sicher auch bei uns :(
Gruss Andrzej
[Bearbeitet am 16.3.2004 um 21:46 von Andrzej]