Sachwalter deshalb, weil wenn es ein Unternehmen war, dass zum Bsp. mehrfach Autos verkauft - man durchaus eine Sachwalterstellung utnerstellen könnte, so dass zwei defekte Felgen hätten auffallen müssen; würde ich argumentieren um eventuell auf ein "arglistiges Verschweigen" hinauszulaufen und somit einen Mangel der schon bei Übergabe vorlag.
Das mit den 6 Monaten Beweislstumkehr zugunsten des Verbrauchers ist korrekt und auch ein Gewährleistungsausschluss wäre nicht wirksam:
BGH-Urteil: Gewährleistung auch beim Gebrauchtwagen-Kauf - Ratgeber + Service - Auto - Handelsblatt
...aber mir ging es um die Tatsache, dass hier letztlich Aussagen gegen Aussage stehen wird und die Gegenseite durchaus behaupten kann, dass dieser Defekt nicht durch ihr Verschulden entstanden ist nach über 4 Wochen und 1000km.; das bei ihr alle Räder einwandfrei waren, keinerlei Vibrationen etc oder der Luftdruck korrekt nachgeprüft wurde.
Wobei man hier in die juristische Glaskugel schaut, da man mehrere Infos wie Inhalt des Kaufvertrages, detaillierte Art der Beschädigung von einem Gutachter etc. bräuchte.
Was wäre zum Bsp. wenn das Luftdruckgerät nicht korrekt funktioniert hat und der Verkäufer somit 4x die falschen Wert ohne Absicht eingefüllt hat? Kenne 2 Geräte an Tankstellen bei denen der Zeiger nie auf 0 steht sondern schon 0,3-0,5 anzeigt bzw. zuviel anzeigt.
ich glaube "esau", dass er nicht über Bordsteine oder Schlaglöcher räubert und die Felgen tatsächlich einen Schlag bei Übergabe hatten - nur muss man hier den Verkäufer bzw die Justiz am Ende überzeugen..
OT: Fachanwalt
Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, aber hat langjährige Erfahrung speziell mit Anfechtung von Auto-Kaufverträgen zusätzlich. Er macht rechtlich alles rund ums Auto.
Grüße Philipp