Zitat:
Zitat von Claus
... Immerhin sind ja wenigstens Autos verkaufende Rechtsanwälte "aus natürlichen Gründen" besser gegen ungerechtfertigte Gewährleistungsansprüche der Käuferseite gefeit 
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Den Ärger hätte man leider trotzdem

Und wie das Urteil zur GmbH zeigt, ist es auch für einen Anwalt nicht wirklich sicher. Wenn der Wille da sein sollte, wird der BGH das Urteil zur GmbH auch auf "sonstige" Selbstständige bzw. Freiberufler erstrecken, die nicht dem HGB unterliegen.