Hi !
Begriffsverwechslung?
Soweit ich informiert bin,meint man mit "Herstellerfreigabe"
den Hersteller des Fahrzeugs!
Nicht den Hersteller der Reifen.
Der Fahrzeughersteller erteilt die für die Eintragung beim TÜV notwendige
Freigabe,nachdem ihm die Reifeneckdaten vorgelegt wurden.
Gruß
Knuffel
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Gruß
Knuffel
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