Dann könntest sogar noch gegen beide Strafanzeige erstatten... Selbstjustiz ist nicht so ganz zulässig in Deutschland.
Den Abschlepper hättest dementsprechend auch gar nicht zahlen müssen, denn irgendeine Privatperson ist nicht berechtigt kostenpflichtige Aufträge zu Lasten Dritter (in dem Fall zu Deinen Lasten) zu erteilen.
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