Grad gelesen und mich an den Thread erinnert.
Diese Änderung ist seit 01.04.2013 in Kraft getreten.
Zitat:
Fahrzeugbreite
Bei Zeichen 264 wird bei den Erläuterungen klargestellt, dass bei diesem Zeichen nicht die in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebene Breite, sondern die Breite des Fahrzeugs einschließlich der Fahrzeugaußenspiegel von Bedeutung ist.
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Quelle: StVO Neufassung 2013