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Alt 28.08.2002, 00:50   #2
FrankGo
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Nachgerüstetes Original-Xenon oder "Testwagen" an den Ordnungshütern vorbei in den Verkehr gebracht ..

Fakt ist, dass es nie ein Gesetz oder Verordnung gab, nach der FRÜHER die 35Watt-Brenner irgendwelche besonderen Auflagen erfülen mußten.
Sie mußten nur mindestens so gut sein, wie die 55-Watt-Brenner. (Ausleuchtung der Straße in x Meter = y Lux.) Und das erreichen sie alle mal.

Die Hersteller haben freiwillig Scheinwerfer Reinigung und autom. Höhenverstellung angebracht.

PS: Der E32 7er ist ja auch das am meißten blendende Xenon-Fahrzeug nach einem Test vom ADAC vor ca. 5 Jahren..
Damals worde auch noch n Audi, ein Opel ? und n Mercedes getestet.
Mehr Xenon-Autos gab es damals nicht....
Und als Vergleich einer der Wagen ohne Xeonon, wenn mich nicht alles täuscht. ..
.. Leider denke ich, habe ich den Test nicht mehr... aber wenn mir so was mal bei maufräumen in die Hände fällt...
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