Hallo,
da Du es schriftlich von BMW hast, dass alle Kosten übernommen werden, würde ich eine große Niederlassung von BMW oder BMW direkt anschreiben und um einen Reparaturtermin unter Hinweis auf die jahrelangen Probleme bitten.
Das Problem ist, dass Du Dich 4 Jahre mit dem Problem herumgeschlagen hast. Deshalb ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag (früher Wandelung) nicht mehr möglich. Auch hätte eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch den Verkäufer, der ja den Fehler sicherlich kannte, innerhalb eines Jahres erfolgen müssen.
Viele Grüße
Klaus
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