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Alt 27.11.2013, 15:49   #3
schueppi
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Hallo Sebastian,
ich habe schon sehr viel hier im Forum von Dir gelesen, Du bist dem 12-Zylinder und den E-65/6-Techniken aufgeschlossener als manch anderer. Hoffentlich kannst Du mir demnächst das eine oder andere mal auch helfen.

Zu Deiner Frage.
Im Prinzip völlig unspektakulär.
Wenn Der BMW älter als zwei Jahre ist, sind keine Steuern fällig. Wenn es das eigene Fahrzeug ist um so besser, wenn es ein Kauf war, wird der Kaufvertrag beim Straßenverkehrsamt benötigt.
Aber bevor Du zum SV-Amt gehst, brauch der Wagen neuen TÜV und AU. Wenn Du die COC-Bescheinigung vom Auto hast, kommen keine weiteren Kosten auf Dich zu, wenn nicht, brauchst Du eine TÜV-Vollabnahme.
Aber die COC gibt es schon seit über 10 Jahren, müßtet Ihr daher eigentlich haben. Mit den ausgehändigten "Bestätigungen" vom TÜV / DEKRA und einer EVB-Nummer von der Versicherung kann die Anmeldung problemlos durchgeführt werden.

Gruß
Thomas
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