Zitat:
Zitat von dummbatz
. Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages...
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Dann stelle den "Garantievertrag" von ATU doch mal hier bereit. Ein Vertrag sollte ja in Schriftform existieren. Bin gespannt, was dort zur Umkehr der Beweislast geschrieben steht. Vermutlich nichts...
Dann würde der Grundsatz gelten, dass wie bei der Gewährleistung der Käufer nach 6 Monaten die Beweislast trägt, was ihm kaum gelingen dürfte.
