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Alt 19.12.2013, 14:09   #7
Homer76
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Zitat von Rumburack Beitrag anzeigen
AU darf wegen einer falschen Plakette nicht verweigert werden.
Ist auch nicht Bestandteil einer AU, das der AU Prüfer die Zuordnung der Plakette überprüft.
ich weiß ja nun nicht, wie lange Du nicht mehr beim TüV warst aber seit 2010 gibt es keine AU mehr.
Deshalb hast Du vorne im Kennzeichen auch keine Plakette mehr.

Es gibt nur die Hauptuntersuchung, welche die AU beinhaltet.

Seit November ist die Prüfung einer vorhanden Plakette Bestandteil der HU. Ist im fahrzeug eine Plakette in der falschen Farbe eingeklebt, gilt dies als erheblicher Mangel und die Plakette ist zu verweigern.

Und ich kann mir keinen Prüfer vorstellen, der wegen so ner doofen Plakette seinen Job riskiert. Klebst Du grün ein obwohl Du nur gelb hast, dann kriegt das Auto keinen TüV.

Bei mir wurde das übrigens auch schonmal im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle geprüft und die Polizisten wussten schon auf was sie achten müssen. Ist ja nun auch nicht schwierig.

Ich will ja nur sagen, wer dumme Ratschläge gibt sollte auch dazu sagen, dass dies dann nicht ganz friktionsfrei laufen kann.
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