Zitat:
Zitat von badzero
Moin.
Ganz so negativ wie häufig berichtet/unterstellt wird ist die Lage meiner Erfahrung nach nicht. Die allermeisten Gutachter wissen inzwischen auch sog. Youngtimer preislich ganz gut einzuordnen und wie oben erwähnt lässt sich ein gut gepflegtes Fzg auch nach einem Unfall noch als solches erkennen (wenn es nicht total zerstört, ins Wasser gefallen oder verbrannt ist).
Konkret:
Mir ist jemand ins Heck meines E30 (316i 2T Delphin BJ '90 mit 70tkm) reingefahren. Schaden wurde mit ca 1600EUR von einem unabhängigen Gutachter beziffert. Fzg-Wert waren um die 2700EUR. Gegnerische Vers hat dann auch noch nen Gutachter geschickt. Ich hatte natürlich Bedenken daß der den Schadenswert hoch und den Wiederbeschaffungswert runter rechnet um auf nen Totalschaden zu kommen. Der Gutachter hat mir dann aber den guten Zustand ohne Umschweife bestätigt und meinte daß er die 2700EUR für zu niedrig angesetzt hält. So kanns also auch gehen...
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genau so meinte ich es.
Der Gutachter wird ja wohl (Angenommener Heckschaden) vom Rest der Karre auf den Gesamtzustand schliesen können. Sonst ist er m. E. kein Gutachter
Selbst bei Beschädigten Teilen sieht er ja wohl, ob die neu oder schon vergammelt waren (z. B. ob Bleche noch Material oder nur noch Rost waren)