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Alt 17.07.2014, 13:17   #9
Open Airler
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Ich hatte den Fall letztes Jahr mit meinem E32 Indi. Der Wagen war wirtschaftlich ein Totalschaden, ich hatte kein Gutachten. Ich habe eines sofort am Tag des Unfalles in Auftrag gegeben - zum Schaden wie zum Fahrzeugwert. Der Wert wurde mit 6.000 Euro angesetzt - allerdings war der Wagen auch vor dem Schaden top im Zustand, nach über 5 Jahren und investierten 30k. Die gegnerische Versicherung hat das angezweifelt und mir einen Gegengutachter auf den Hals gehetzt - der hat nach 40 Minuten eingehender Betrachtung und Blättern in der Historie den Wert voll bestätigt. Und die Versicherung hat den Wagen voll bezahlt - abzüglich der paar wenigen hundert Euro Restwert. Es hat länger gedauert, und einen Anwalt brauchte es auch: Aber es geht.

Ich kann aber immer nur eines raten: Ist der Schaden auf jeden Fall von dem Unfallgegner verursacht (das sagt ja meist unsere liebe Trachtengruppe sehr schnell), nehmt euch einen Anwalt. Sofort. Den dessen Kosten trägt voll die Gegenseite, nicht einmal Vorleistung ist nötig.
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