Andererseits sollte es auch logisch erscheinen das man bei einem Kaufpreis vom 8k keine gratis Reparaturen von zB 5k erwarten kann, oder? (Jaaaa ich weiß Gesetzt blabla)
Garantie Gewährleistung hin oder her - hier geht es um einen 12 Jahre alten Gebrauchsgegenstand.
Nochmal -die gesetzl Regelung ist einfach Mist. Da wollte jemand den Verbraucher schützen und hat nicht mitgedacht.
Der Händler hatte wohl gehofft das Ding hält die 6 Monate und hat verloren....
Nun gibt es zwei Möglichkeiten - Viel Geld und Zeit verbrennen und du rennst zum Anwalt. Dann hast evtl irgendwann ein zusammengeflicktes Auto und viel Nerven gelassen - den Weg wirst wohl mit Gewalt wählen da du auf dein Recht pochst. Ja, es ist nicht dein Geld, aber deine Zeit und Nerven
Oder hinstellen, Geld wieder mitnehmen und stressfrei nen Anderen suchen. So hab ich das schon oft, sehr oft getan.
@ Presswurst
Logisch hat der Händler das in den Kaufvertrag reingeschrieben - wohl in der Hoffnung wenn was passiert heil aus der Sache raus zu kommen. Aber bei der aktuellen Rechtslage hat er die ersten 6 Monate verloren, egal was er da reinschreibt. Er könnte auch reinschreiben "Unter Ausschluß jeglicher blabla", nur kauft dann niemand mehr. So hört sich das doch viel solider an, oder nicht? Letztendlich aber wertlos.
Aber wie gesagt - immer davon ausgehend, das der Händler der Verkäufer ist.....
Mir fällt gerad noch auf das schon Ungereimtheiten losgehen - erst geht die Batterie nach 2 Tagen kaputt- dann waren es plötzlich 12 Stunden nach Auslieferung. Und in wie fern "kaputt"? Nur leer...??Warum?
Zitat:
Zitat von Mallorca745i
Der Verkäufer wär ein Firmeninhaber aus Luxemburg
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Wie jetzt - steht der als Verkäufer im Kaufvertrag oder das Autohaus?