M.M.n. wurde das Fahrzeug mit einem Motorschaden verkauft (Wasserrohr).
Mein Onkel war Gebrauchtwagenhändler. Ich habe damals einen 20 Jahre alten Golf 1 GTI auf dem Hof gestellt, zum verkauf. Der Wagen war ok.
Eine Woche später kaufte dieses Fahrzeug ein junges Mädel, das wiederum nach einer Woche erschien, wegen defekter Kopfdichtung. Den Schaden behob er anstandlos, da er in der Pflicht sei und wenn der Kunde zum Anwalt gehe, würde er es eh machen müssen.
Des weiteren erklärte er mir das Zeilen wie "Verkauf im Kundenauftrag" einen Händler nicht vor Gewehrleistung schütze, wenn seine Unterschrift auf dem Wisch steht. Er habe diese Zeile früher oft in den Kaufverträgen stehen gehabt, ließ sie später aber aus.
Dem Autohaus würde ich eine Frist setzen und mich gleichzeitig an mehreren Stellen rechtlich beraten lassen, mit oder ohne RV.
Viel Erfolg!
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