Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.08.2014, 16:22   #57
Mafia 1988
Diplomatenfahrzeug-Fahrer
 
Benutzerbild von Mafia 1988
 
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Düsseldorf(D), Rhein-Erft-Kreis(BM), Istanbul(TR) und bald Basel(CH)
Fahrzeug: BMW 750Li E66, Ford Puma ST-Line X, BMW 118i E87, Opel Astra H, Chevrolet Spark
Standard

Also ich kann hier dem "Claus" in allen Beiträgen nur recht geben. Vor allem dieser Satz:

Zitat:
(...) aber wenn mir ein Händler (!) ein Auto erst später liefert, weil es zum geplanten Übergabezeitpunkt Wasser verliert und es dann bei mir nach ein paar Tagen schon wieder tropft, ist es doch gar keine Frage, wer hier in der Pflicht ist, der Mangel bestand also schon vor Gefahrenübergang - und hier ist die Rechtslage eindeutig.
Ich habe bereits in einem meiner Beiträge vorher geschrieben, dass der Verkäufer quasi selber bewiesen hat, dass der Mangel beim Kauf vorlag. Das alter des Fahrzeuges ist nicht immer ausschlaggebend.

Zum alter eines Fahrzeuges, kann ich euch noch folgendes mitgeben:

Ich habe Ende 2010 einen zum Kaufzeitpunkt 13,5 Jahre alten E36 Coupé mit 123000km gekauft für 3200€ von Privat, jedoch Besitzer mit eigener Werkstatt. Beim Kauf gab es ein kleines Problem mit dem Getriebe, dass beim Anfahren der erste Gang raussprang. Wir haben vereinbart, dass er das Problem analysiert und ich den Wagen kaufe. Daraufhin hat er in seiner eigenen Werkstatt das getriebe überprüft und meinte zu mir, dass irgendein Gummiteil am Gestänge ausgetauscht werden muss und da es sich um einen Centartikel handelte, war ich damit einverstanden. In der Werkstatt meines Vertrauens wollte ich dann das Teil austauschen lassen, jedoch wurde dann festgestellt, dass nicht irgendein Gummiteil verschlissen war, sondern das Getriebe komplett am "Ar***" ist! Hab dann den Wagen daraufhin wegen verschwiegener Mängel (= arglistiger Täuschung) dem Privatmann mit eigener Werkstatt vor die Tür gestellt. Dann nach gegenseitiger Drohung mit Anwalt hat er sich einen Tag später bereit erklärt, die Reparatur auf eigene Kosten durchzuführen. Hat wahrscheinlich kalte Füße bekommen, nachdem er seinen Anwalt konsultiert und erfahren hat wie da die Rechtliche Lage aussieht...

Was ich damit sagen will, man muss eben etwas druck machen und sein Interesse durchsetzen, egal wie alt das Auto ist. Beim E36 ging es mir nicht um die Kosten für ein gebrauchtes Getriebe + Einbau (was wohl nicht einmal 500€ gekostet hätte, sondern eher ums Prinzip, dass man einen großen Schaden verschweigt und die Mängel verharmlost. Die fehlende Ehrlichkeit kommt noch hinzu. Hätte er mir von Anfang an gesagt, dass das Getriebe komplett defekt ist, hätte ich vll den Wagen trotzdem gekauft, dann aber natürlich dementsprechend den Preis runtergehandelt und im nachhinein selber repariert. Das hätte beiden Seiten den Ärger erspart...

Grüße
__________________
Link zu meinen Büchern:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.amazon.de/stores/author/B0DXXL9GV9?

Geändert von Mafia 1988 (24.08.2014 um 16:31 Uhr).
Mafia 1988 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten